WICHTIGE INFORMATION ZUM CORONA-VIRUS

Besuchsverbot für stationäre Einrichtungen

Für Besucher von Pflegeeinrichtungen gelten strikte Verhaltensregeln, dazu zählen:

  • Negativer Covid-19 Schnelltest
  • Händedesinfektion
  • Mundschutzpflicht
  • Einhaltung der Abstandsregeln
  • Nies- und Hustenhygiene

Unter Einhaltung dieser Schutzmaßnahmen kann jeder Bewohner täglich maximal zwei Besuche empfangen. Je nach Verfügbarkeit der Räume kann der Besuch zeitlich begrenzt werden, umfasst jedoch mindestens eine Stunde. Je nach Besuchsort sind zwei Besucher (in der Einrichtung) und vier Besucher (im Garten/Außenbereich) möglich.

Wir bieten unseren Angehörigen sowohl an Wochentagen, als auch an Wochenenden und Feiertagen Besuchszeiten am Vor- und Nachmittag an. In Ausnahmefällen können auch individuelle Absprachen außerhalb der Besuchszeiten vereinbart werden. Vor dem Besuch erhalten die Angehörigen eine Einweisung in den Infektionsschutz und werden einem Corona-Schnelltest unterzogen. Zudem müssen sich die Besucher in ein Register eintragen.

Wir freuen uns, dass nun weitere Optionen offen stehen, dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten und persönlichem Austausch unserer Bewohner zu entsprechen, auch wenn aufgrund der weiterhin bestehenden Infektionsgefahr durch das SARS-CoV-2-Virus weiterhin Einschränkungen bestehen bleiben.

Was bedeutet die Lockerung des Besuchsverbot für die Einrichtungen der Heinrichs Gruppe?

Für einen Besuchstermin setzen Sie sich direkt mit unseren jeweiligen Einrichtungen vor Ort in Verbindung.

  • Besuche in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich sind mit bis zu vier Personen möglich.
  • Besuche in einem separaten Raum innerhalb der Einrichtung: Nach Verfügbarkeit können bis zu zwei Besucher innerhalb der Einrichtung einen Bewohner in einem separaten Raum besuchen.
  • Besuche im Bewohnerzimmer: Der Besuch kann mit maximal zwei Personen erfolgen.

Bleiben Sie gesund!
Das Team der Heinrichs Gruppe

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