WICHTIGE INFORMATION FÜR BESUCHE IN UNSEREN EINRICHTUNGEN

Liebe Angehörige und Besucher unserer Bewohnerinnen und Bewohner,

wir sind aufgrund der aktuellen Infektionslage dazu verpflichtet, den Besuchern unserer Einrichtungen regelmäßig einen kostenlosen Corona-Schnelltest anzubieten. Sollten Sie jedoch geimpft sein oder die Krankheit durchlebt haben, entfällt die Testpflicht (14 Tage nach Zweitimpfung, 28 Tage nach überstandener Krankheit, jeweils mit entsprechender Impf- oder Genesungsbescheinigung vom Arzt). Gerne können Sie sich natürlich trotzdem jederzeit bei Betreten unserer Einrichtungen testen lassen.

Für alle anderen Besucher ist ein negativer Corona-Schnelltest weiterhin verpflichtend. Alternativ ist ein Besuch im geschützten Außenbereich auch weiterhin ohne Corona-Schnelltest möglich.

Wir bitten Sie, sich in der jeweiligen Einrichtung über die aktuellen Test- und Besuchszeiten zu informieren.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bleiben Sie gesund!
Ihre Heinrichs Gruppe

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